Regierungsratsbulletin zur Regierungsratssitzung
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BVG- und Stiftungsaufsicht: Botschaft für die erste Beratung verabschiedet
Aufgrund von Bundesvorgaben muss die BVG-Aufsicht neu seit dem 1. Januar 2012 durch eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt erfolgen. Aufgrund der Kurzfristigkeit musste die Anstalt basierend auf einer für zwei Jahre befristeten regierungsrätlichen Verordnung geschaffen werden. Die neue Anstalt, die BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau (BVSA), ist seit dem 1. Januar 2012 operativ und auch für die Aufsicht über die klassischen Stiftungen zuständig. Auf den 1. August 2013 ist die Übergangsverordnung durch ein Gesetz abzulösen.
In der Anhörung wurde der Gesetzesentwurf grundsätzlich positiv aufgenommen. Insbesondere die offen gestalteten Bestimmungen zur Zusammenarbeit mit anderen Kantonen, die Kompetenzen der Organe wie auch die definierten Aufgaben wurden zustimmend aufgenommen. Zu kritischen Rückmeldungen führte die angekündigte Erhöhung der Gebühren. Aufgrund der Anhörung wurden einige Bestimmungen präzisiert und angepasst. Grundlegender Änderungsbedarf gegenüber der Anhörungsvorlage hat sich nicht ergeben. Der Regierungsrat hat nun die Botschaft für die erste Beratung des Gesetzesentwurfs verabschiedet. Die Beratung im Grossen Rat ist im 3. Quartal 2012 vorgesehen.