Regierungsratsbulletin zur Regierungsratssitzung
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Anpassungen im Vorsorgereglement der Aargauischen Pensionskasse (APK)
Der Regierungsrat verabschiedete eine Botschaft an den Grossen Rat mit der Anpassungen im Vorsorgereglement der Aargauischen Pensionskasse (APK) vorgenommen werden sollen. Dabei geht es einerseits um Anpassungen an das Bundesrecht. Grundsätzlich sind Arbeitnehmende mit einem befristeten Arbeitsvertrag von höchstens drei Monaten nicht zu versichern. Neu gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Versicherungspflicht, wenn mehrere befristete Arbeitseinsätze beim gleichen Arbeitgeber erfolgen. Weitere bundesrechtliche Anpassung sind die Berücksichtigung von Altersleistungen bei der Überentschädigungsberechnung. Andererseits soll im APK-Reglement die Anmeldefrist für den Bezug des Alterskapitals bei vorzeitiger Pensionierung auf Wunsch des Arbeitgebers verkürzt werden.