Regierungsratsbulletin
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Regierungsrat stimmt geändertem Anhang zur Interkantonalen Berufsfachschulvereinbarung (BFSV) zu
Der Regierungsrat hat einer Änderung des Anhangs der Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung (Berufsfachschulvereinbarung, BFSV) zugestimmt. Die Konferenz der Vereinbarungskantone BFSV hat bereits basierend auf der jährlich stattfindenden Kostenerhebung des Bundes auf das Schuljahr 2012/13 beschlossen, den Vollzeittarif zu erhöhen. Nun erfolgte die entsprechende Anpassung des aargauischen Erlasses.
Die Tarife für Einzellektionen und berufsbegleitende Angebote bleiben auf Vorjahresniveau bei 920 beziehungsweise 7'300 Franken pro Schuljahr stehen. Für eine Vollzeitausbildung (z.B. in einer Lehrwerkstätte) werden neu 15'200 Franken gegenüber 14'400 Franken im Vorjahr also 5,5 Prozent mehr verrechnet.
Für den Kanton hat die Anpassung des Vollzeittarifs keine finanziellen Auswirkungen. Hingegen bringt die Erhöhung einen geringfügigen Anstieg der Kosten für die Gemeinden mit sich. Diese übernehmen nämlich die Kosten für den ausserkantonalen Schulbesuch der zur Zeit 35 Aargauer Berufslernenden in Vollzeitangeboten (z.B. Uhrmacher, Grafiker). Hier ergibt sich für die Aargauer Gemeinden unter der Voraussetzung, dass die Zahl der Lernenden im nächsten Schuljahr gleich bleibt eine Mehrbelastung von zirka 28'000 Franken.