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Regierungsratsbulletin :
zur Regierungsratssitzung vom 23. April 2008

Botschaft an den Grossen Rat zur Schaffung eines Register- und Meldegesetzes

Der Regierungsrat stellt dem Grossen Rat den Antrag, die Anschlussgesetzgebung des Kantons an das Registerharmonisierungsgesetz des Bundes zu erlassen. Darin müssen die Rechtsgrundlagen für die Harmonisierung der Personenregister, die Einführung eines Wohnungsidentifikators, die Zuordnung der Einwohnerinnen und Einwohner zu den Wohnungen sowie für die Zu- und Wegzugsmeldungen geregelt werden. Es werden auch die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um die neue Versichertennummer der AHV für die administrativen Arbeiten von Kanton und Gemeinden einzuführen.

Die erheblichen Aufwendungen, welche der Kanton und die Gemeinden zur Erfüllung der Vorgaben des Bundes leisten müssen, werden zusätzlich zum Aufbau und Betrieb einer kantonalen Plattform für den Austausch von Personen- und Objektdaten genutzt. Diese Plattform bildet eine wesentliche Grundlage für das E-Government. Zudem wird im Vollausbau angestrebt, dass die Einwohnerinnen und Einwohner mit der An- bzw. Abmeldung bei der Einwohnergemeinde alle Meldepflichten gegenüber kommunalen und kantonalen Amtsstellen erfüllen können.

Für die technische Umsetzung wird der Regierungsrat im Verlauf des Monats Mai 2008 eine Kreditbotschaft in die Vernehmlassung geben.

  • Regierungsrat