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Regierungsratsbulletin :
zur Regierungsratssitzung vom 2. Dezember 2009

Verordnung über die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen schulischen Bedürfnissen

Der Regierungsrat hat beschlossen, den Pensenpool für die schulische Heilpädagogik auf der Oberstufe in der Verordnung über die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen schulischen Bedürfnis-sen anzupassen. Ab Schuljahr 2010/11 basiert die Pensenzuteilung für schulische Heilpädagogik im Rahmen der integrierten Schulung auf einem Richtwert von wöchentlich 0,15 Lektionen pro Schülerin oder Schüler der Real- und Sekundarschule. Mit dieser An-passung leistet der Regierungsrat einen Beitrag zur Stärkung der Volksschule und stellt vergleichbare Res-sourcen für die Modelle "Kleinklassen" und "Integrative Schulung" sicher.

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