Regierungsratsbulletin
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Gebäudeversicherungsgesetz ist bereit für die 2. Beratung im Grossen Rat
Der Regierungsrat hat die Botschaft zur 2. Beratung der Änderung des Gesetzes über die Gebäudeversicherung zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Der Grosse Rat hatte dem Regierungsrat anlässlich der 1. Beratung vom 21. Juni 2011 vier Prüfungsaufträge erteilt, deren Bearbeitung aus Sicht des Regierungsrats keine Notwendigkeit zur Änderung der Vorlage ergab. Der vorliegende Gesetzesentwurf entspricht somit der vom Grossen Rat beschlossenen Fassung. Die Teilrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes hat den Deckungsausschluss wegen Konstruktions- und Unterhaltsmängeln, die Elementarschadenprävention, das Regressrecht, die Aufhebung der 3-Promille-Klausel als Minimalhöhe der Reserven, die Zusammensetzung des Verwaltungsrats, die Kompetenzdelegation an denselben sowie die Stempelsteuer zum Inhalt. Die 2. Beratung im Grossen Rat ist im 4. Quartal 2011 vorgesehen, die Inkraftsetzung des Erlasses auf 1. Juli 2012.