Regierungsratsbulletin
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zur Regierungsratssitzung vom 14. Januar 2009
Vernehmlassung Revision Wasserrechtsgesetz, Stellungnahme der Aargauer Regierung
Der Bund hat eine Änderung des Wasserrechtsgesetztes in die Vernehmlassung gegeben. Es geht dabei um eine Erhöhung des Wasserzinses für die Nutzung von Wasser für die Stromproduktion. Seit 1997 wurde der Wasserzins von jährlich maximal 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung nicht mehr an die Teuerung angepasst. Der Bund beantragt jetzt eine Erhöhung des bundesrechtlichen Wasserzinsmaximums in zwei Schritten: Ab 2010 soll der Wasserzins jährlich maximal 100 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung betragen, ab 2015 bis Ende 2019 maximal 110 Franken. Das Wasserzinsmaximum für den Zeitraum ab 2020 soll das eidgenössische Parlament zu gegebener Zeit festlegen. Der Artikel 49 im Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte (Wasserrechtsgesetz, WRG) würde in diesem Sinne angepasst.
Der Regierungsrat ist der Meinung, dass unter der Berücksichtigung der Teuerung, der voraussichtlichen Entwicklung der Marktpreise für elektrische Energie und den Auswirkungen auf den durchschnittlichen Strompreis die vorgeschlagene Revision vertretbar ist und stimmt der Revisionsvorlage zu.