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Regierungsratsbulletin :
zur Regierungsratssitzung vom 15. September 2010

Neues Publikationsgesetz: Aargau übernimmt schweizweit Vorreiterrolle

Die Gesetzessammlungen (Aargauische Gesetzessammlung, Systematische Sammlung des Aargauischen Rechts) und das Amtsblatt werden heute sowohl in gedruckter Form als auch im Internet veröffentlicht. Als rechtsgültige Fassung gilt die Papierform. Seit 1994 hat sich das Umfeld insbesondere mit dem Internet stark gewandelt. Die Auflagezahlen beim Amtsblatt haben sich halbiert und gehen laufend weiter zurück; auch die Abonnentenzahlen bei den Gesetzessammlungen vermindern sich laufend. Interessierte aus der Bevölkerung, der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand informieren sich vermehrt über das Internet.

Mit der Totalrevision des Publikationsgesetzes soll auf den Druck der Gesetzessammlungen und des Amtsblatts verzichtet, die Bezugsverpflichtung für die Gemeinden aufgehoben, die Rechtswirkung an die Internetpublikation angebunden, ein kundenfreundliches, tagesaktuelles Internetangebot bereit gestellt und das Einsichtnahmerecht neu geregelt werden.

Mit der Neuregelung der Publikationspraxis übernimmt der Aargau in der Schweiz eine Vorreiterrolle. Die Publikationsgebühren beim Amtsblatt können deutlich gesenkt werden. Durch den unentgeltlichen Informationszugang über das Internet entfallen die heutigen Abonnementsgebühren und die Druckkosten für Amtsblatt und Gesetzessammlungen.

Das neue Publikationsgesetz soll auf den 1. Januar 2012 in Kraft treten.

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