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Regierungsratsbulletin :
zur Regierungsratssitzung vom 18. November 2009

Einführungsgesetz zu den Familienzulagen tritt Anfang 2010 in Kraft

Der Regierungsrat hat beschlossen, das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (EG FamZG) und die zugehörige Vollziehungsverordnung auf den 1. Januar 2010 in Kraft zu setzen. Die Erlasse lösen die seit Anfang 2009 gültige Übergangsverordnung ab. Diese stellte sicher, dass die Verein-heitlichung der bis zu diesem Zeitpunkt kantonal geregelten Kinder- und Ausbildungszulagen zeitgerecht erfolgen konnte. Das EG FamZG regelt unter anderem die Höhe der Kinder- und Ausbildungszulagen, die sich auf 200 beziehungsweise 250 Franken pro Monat beziffern. Zudem kommen neu auch Nichterwerbstätige mit tiefem Einkommen in den Genuss von Zulagen. Der Grosse Rat hat das EG FamZG am 24. Mai 2009 gutgeheissen. Das Referendum wurde nicht ergriffen.

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