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Regierungsrat nimmt Stellung zu Wahlkampf-Inserat :
Fahrzeit ist Arbeitszeit

Die Fahrzeit im Staatswagen wird durch die Regierungsräte regelmässig als Arbeitszeit verwendet. Gesamthaft legten die Regierungsräte im ersten Halbjahr 2004 66'000 Kilometer im Staatswagen zurück. Umgerechnet entspricht dies bis zu 900 Arbeitsstunden, die dank dem Staatswagen zusätzlich geleistet wurden.

In der gestrigen Ausgabe der Aargauer Zeitung schaltete der Bund der Steuerzahler Aargau ein Inserat, in welchem unter dem Titel "Das Steuerzahler-Quiz" in Frageform unterstellt wird, ein Mitglied des Aargauer Regierungsrates nehme auf Kosten der Steuerzahlenden die Dienste des Staatswagen überdurchschnittlich in Anspruch.

Der Regierungsrat hält dazu folgendes fest:

Die Fahrzeit im Staatswagen wird durch die Regierungsräte regelmässig als Arbeitszeit verwendet. Der Aufwand an Fahrleistungen für die Anspruchsberechtigten variiert aufgrund der Distanz vom Wohnort zum Arbeitsort, der departemental verschiedenen Aufgaben (geografische unterschiedliche Verteilung der dem jeweiligen Departement unterstellten Verwaltungsstellen), aber vor allem auch dem Mass der Mitarbeit in interkantonalen und nationalen Gremien (z.B. Präsidiumsmitglied von Regierungskonferenzen mit entsprechend erhöhter Reisetätigkeit). Der Einsatz der Staatswagen erfolgt auch aus Sicherheits-überlegungen für die Regierungsmitglieder mit bis zu 17-Stunden-Arbeitstagen sowie aufgrund des gedrängten Terminkalenders mit zahlreichen Verpflichtungen im ganzen Kantonsgebiet, in der Bundeshauptstadt oder in anderen Kantonen. Gesamthaft legten die Regierungsräte im ersten Halbjahr 2004 (letzte aktuelle Daten) 66'000 Kilometer im Staatswagen zurück. Umgerechnet entspricht dies bis zu 900 Arbeitsstunden, die Dank dem Staatswagen zusätzlich geleistet wurden.

Der Regierungsrat verwahrt sich daher in aller Form gegen Unterstellungen, wie sie im Inserat des Bundes der Steuerzahler vorgebracht worden sind. Sie zielen an der tatsächlichen und sachlichen Verwendung der Staatswagen in jeder Hinsicht vorbei.

Alle Beteiligten und interessierten Organisationen sind dazu aufgerufen, auch kurz vor den bevorstehenden Regierungsratswahlen den materiellen Standpunkten und einer sachlichen Diskussion den notwendigen Stellenwert einzuräumen.

Detaillierte Informationen zur Verwendung der Staatswagen hat die Staatskanzlei Ende September einer Subkommission der Geschäftsprüfungskommission auf deren Begehren hin zugestellt. Diese Informationen waren - wie in solchen Fällen üblich - ausschliesslich für die parlamentarische Oberaufsicht bestimmt und stehen unter dem Amtsgeheimnis.

  • Regierungsrat