Regierungsrat gegen KOSA-Initiative
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Antworten auf zwei Interpellationen zur KOSA-Initiative
Der Regierungsrat lehnt die Volksinitiative «Nationalbankgewinne für die AHV» ab. Die Annahme der Initiative hätte beim Kanton ab 2009 Ertragsausfälle von rund 50 Mio. Franken pro Jahr zur Folge. Dies zeigt der Regierungsrat in seinen Antworten zu Interpellationen der FDP und der CVP auf.
Am 24. September 2006 wird über die Initiative "Nationalbankgewinne für die AHV", auch KOSA-Initiaitve genannt, abgestimmt. Die Initianten wollen, dass die Gewinne der Schweizerischen Nationalbank (SNB) neu verteilt werden: Während heute der Bund ein Drittel und die Kantone zwei Drittel der ausschüttbaren SNB-Gewinne erhalten, sollen die Kantone künftig einen Anteil von einer Milliarden Franken bekommen, der Rest soll in den Ausgleichsfonds der AHV fliessen. Für den Kanton Aargau bedeutet dies: Bei Annahme der Initiative verringert sich der Betrag, der dem Kanton zufällt, in den Jahren 2009 bis 2013 um rund 50 Mio. Franken pro Jahr.
Gemäss Gewinnausschüttungsvereinbarung vom April 2002 fliessen heute 60 Prozent der SNB-Gewinne in die ordentliche Rechnung und 40 Prozent in die Spezialfinanzierung Sonderlasten. Diese Vereinbarung dürfte bedingt durch den Ertragsausfall aufgehoben werden und der gesamte Gewinn wieder in die ordentliche Rechnung gehen. Die Mindereinnahmen in den Jahren 2009 bis 2013 im Umfang von rund 250 Mio. Franken müssten in der Spezialfinanzierung Sonderlasten durch höhere Beteiligungserträge kompensiert werden, wobei höhere Einnahmen aus Beteiligungsverkäufen der Aargauischen Kantonalbank, der AEW Energie AG sowie der Axpo Holding AG erzielt werden müssten. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Schuld der Spezialfinanzierung Sonderlasten nicht planmässig gesenkt werden.