Regierungen wählen Beschwerdekommission
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Fachhochschule Nordwestschweiz:
Die Regierungen der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn haben die Mitglieder der Beschwerdekommission für die FH Nordwestschweiz (FHNW) gewählt. Die Beschwerdekommission befindet über Beschwerden gegen Verfügungen der FHNW und entscheidet in personalrechtlichen Streitigkeiten.
Wie im Staatsvertrag über die Errichtung und Führung der FH Nordwestschweiz vorgesehen, haben die Regierungen der vier Kantone die Mitglieder der Beschwerdekommission gewählt. Es sind dies: lic. iur. Gabriella Matefi (Präsidentin, Basel-Stadt), lic. iur. Christine Burckhardt (Basel-Stadt), lic. iur. Dieter Gysin (Basel-Landschaft), lic. iur. Christoph Meyer (Aargau), Dr. iur. Max Wild (Solothurn).
Die Beschwerdekommission ist ein unabhängiges Organ, das bei Rekursen gegen Entscheide der FHNW namentlich in Prüfungs- und Promotionsfragen sowie bei personalrechtlichen Streitigkeiten angerufen werden kann.