Regierung spricht Sanierungsbeitrag fürs KIFF-Aarau
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Kantonsbeiträge mit der Bedingung, dass sich die Stadt Aarau ebenfalls beteiligt
Die Regierung entspricht einem Gesuch des Aarauer Stadtrats zur Sanierung des Kultur- und Jugendzentrums KIFF in Aarau. Aus dem Lotteriefonds wird ein einmaliger Sanierungsbeitrag in der Höhe von 200'000 Franken sowie ein Projektbeitrag von 150'000 Franken gesprochen. Die Regierung macht ihren Beitrag davon abhängig, dass sich die Stadt Aarau mit 300'000 Franken an der Sanierung beteiligt.
Die vom Regierungsrat beschlossene Sanierungshilfe für das KIFF Aarau geschieht in Annerkennung der Leistungen des Kultur- und Jugendzentrums über die Region Aarau und den Kanton Aargau hinaus. Bereits im Jahr 2000 waren ein einmaliger Beitrag in der Höhe von 300'000 Franken und im Jahr 2001 ein zinsloses Darlehen von 200'000 Franken gesprochen worden. Zudem zahlt das Aargauer Kuratorium dem KIFF Aarau einen jährlichen Betriebsbeitrag in der Höhe von 110'000 Franken.
Das vom Aarauer Stadtrat eingereichte Unterstützungsgesuch beziffert den Liquiditätsbedarf des Aarauer Kultur- und Jugendzentrums bis Ende 2002 auf 500'000 Franken. An diesen Betrag zahlt nun der Kanton Aargau zu Lasten des Lotteriefonds erneut einen einmaligen à-fonds-perdu-Beitrag von 200'000 Franken, unter der Bedingung, dass sich die Stadt Aarau mit einem Beitrag von 300'000 Franken an der Sanierung beteiligt. Zudem hat die Regierung einen Projektbeitrag von 150'000 Franken gesprochen.Dieser Beitrag wird ab 2002 in drei Jahrestranchen von je 50'000 Franken ausbezahlt.
Zudem wird das Departement Bildung, Kultur und Sport in Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung der Stadt Aarau die Kontrolle über Einnahmen und Ausgaben des KIFF so verstärken, dass im Rahmen der gewährten Kredite und der erzielten Einnahmen eine ausgeglichene Rechnung vorgelegt werden kann und die Sanierung eine nachhaltige Wirkung erzielt.