Rechtsmedizinisches Institut neu in Aarau
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Kündigung des Vertrags mit dem Institut für Rechtsmedizin (IRM) Bern
Die Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) genehmigt einen Grosskredit von jährlich 2,5 Millionen Franken.
Nachdem aus verschiedenen Gründen Handlungsbedarf für eine Neuvergabe der rechtsmedizinischen Leistungen festgestellt worden ist, will der Kanton Aargau im Bereich der Gerichte, der Strafverfolgungsbehörden, der Polizei und weiteren Organen der Rechtspflege die Leistungen der Rechtsmedizin nun neu am Kantonsspital Aarau (KSA) beziehen. Der bestehende Vertrag mit dem Institut für Rechtsmedizin (IRM) Bern soll auf Ende 2013 gekündigt werden.
Der Kanton Aargau wird somit im Bereich der Rechtsmedizin durch die neue Vereinbarung nur noch das KSA als Ansprechpartner haben. Der Vertrag wird im Rahmen einer Grundvereinbarung abgeschlossen, während die einzelnen Leistungsvereinbarungen in den Anhängen zur Grundvereinbarung geregelt werden. Es besteht somit eine grössere Flexibilität, einzelne Punkte, zum Beispiel im Tarifsystem, zu revidieren, ohne die Grundvereinbarung abändern zu müssen.
Die Tarife im neu aufgebauten Institut für Rechtsmedizin in Aarau (IRM Aargau) bewegen sich im Vergleich zu anderen rechtsmedizinischen Instituten im gleichen Rahmen und sind in einzelnen, vor allem häufig beanspruchten Positionen sogar günstiger. Für den Aufbau des neuen Instituts am KSA konnten namhafte Persönlichkeiten aus dem Bereich der Rechtsmedizin in der Schweiz verpflichtet werden.
Nach einigen kritischen Fragen zu Sinn und Notwendigkeit des IRM in Aarau konnte der Regierungsrat die Sicherheitskommission auch aus volkswirtschaftlichen Gründen mit seinem Antrag überzeugen, das neu aufgebaute Institut des KSA mit dem vollumfänglichen Bezug der rechtsmedizinischen Leistungen des Kantons Aargau zu unterstützen. Der Kanton Aargau beansprucht 80 Prozent der Leistungen des neuen Instituts, 20 Prozent können an andere Bezüger vergeben werden.
Die Kosten belaufen sich jährlich wiederkehrend auf eine Höhe von 2,5 Millionen Franken und werden somit in Form eines Grosskredits beantragt. Diese Kosten sind gebunden und nicht auf den Wechsel des rechtsmedizinischen Instituts, sondern auf tatsächliche oder rechtliche Veränderungen im Bereich der Rechtsmedizin zurückzuführen.
Die Kommission stimmte dem Antrag einstimmig zu. Die Vorlage wird im Grossen Rat bereits am 25. Juni 2013 beraten. Falls der Grosse Rat der Vorlage zustimmt, kann der Vertrag mit dem IRM Bern auf Ende 2013 gekündigt werden.