Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Quorum zur Wahl in den Grossen Rat wird gutgeheissen :
Grossratskommission stimmt Änderung des Grossratswahlgesetzes zu

Die grossrätliche Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) unterstützt die Einführung einer künstlichen Hürde zur Erlangung eines Grossratssitzes.

Die Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) hat an ihrer Sitzung vom 20. Januar 2011 die Änderung des Gesetzes über die Wahl des Grossen Rats (Grossratswahlgesetz) beraten. Neu soll eine Listengruppe nur an der Sitzverteilung teilnehmen können, wenn ihre Listen in wenigstens einem Bezirk mindestens fünf Prozent aller Parteistimmen erhalten oder wenn sie gesamtkantonal einen Wähleranteil von mindestens drei Prozent erreichen. Ein Antrag, der lediglich ein Quorum auf Bezirksebene verlangte, wurde nach intensiver Diskussion zurückgezogen. Einige Kommissionsmitglieder erachten die Einführung einer Wahlsperrklausel als undemokratisch. Demgegenüber steht die Meinung der Mehrheit, der es um die Nachvollziehbarkeit der Wahlresultate geht. Einer Zersplitterung der Parteien im Grossen Rat soll entgegengetreten werden.

Der Änderung des Gesetzes über die Wahl des Grossen Rats (Grossratswahlgesetz) wurde mehrheitlich zugestimmt. Die Vorlage wird voraussichtlich am 1. März 2011 im Grossen Rat beraten.

  • Grosser Rat