Qualität in der Langzeitpflege wird immer wichtiger
:
Kanton Aargau setzt neue Massstäbe im Qualitäts-Reporting und übernimmt schweizweit eine Vorreiterrolle.
Was im letzten Jahr noch freiwillig war, ist in diesem Jahr zur Pflicht geworden. Ausnahmslos alle Pflegeheime haben ihr Qualitätsreporting eingereicht. Sie anerkennen die Wichtigkeit dieses Instrumentes und tragen das Konzept "Qualitätsentwicklung" mit.
Aus allen Teilen des Kantons sind am 24. April 2008 Verantwortliche aus dem stationären Langzeitpflegebereich nach Aarau in den Grossratssaal gereist, um sich über das Thema Qualität in der Langzeitpflege zu informieren.
Mit der Zunahme von pflegebedürftigen älteren Menschen sowie dem wachsenden Bedürfnis der Öffentlichkeit nach Transparenz und Vergleichbarkeit wird das Steuerungsinstrument Qualitätsmessung immer wichtiger. Das neue Pflegegesetz des Kantons Aargau berücksichtigt diesen Umstand und unterstellt sämtliche stationäre Institutionen der Bewilligungspflicht. Zudem obliegt dem Kanton als Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde auch künftig eine Überwachungsfunktion im Bereich der Qualitätssicherung. Deshalb hat der Kanton Aargau in Zusammenarbeit mit Partnern Qualitätsstandards für seine Institutionen in der Langzeitpflege definiert. Kernpunkt ist ein umfassendes Qualitäts-Reporting. Damit soll der Nachweis der Qualitäts- und Leistungsfähigkeit für die stationären Leistungserbringer in der Langzeitpflege erbracht werden. Das Qualitäts-Reporting wird durch die Institutionen jährlich gemäss den Vorgaben des Departements Gesundheit und Soziales erstellt.
Während der Einführungsphase erfolgt die Auswertung durch das Kompetenzzentrum Qualitätsmanagement der Berner Fachhochschule. Das eingereichte Qualitäts-Reporting bildet auch die Grundlage für Audits. Die eingereichten Informationen stehen dem Auditteam vollständig zur Verfügung. Während der jährlichen Audits es werden jeweils 10 Heime nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wird zudem auf jedes Detail und Anzeichen des Wandels in Angebot, Nachfrage und innovativer Ausgestaltung der einzelnen Dienstleistungen geachtet.
Ein umfassendes Qualitäts-Reporting ist eine wichtige Massnahme im Bereich der Qualitätssicherung und der Qualitätsentwicklung. Es ermöglicht den Heimen eine gezielte Selbstevaluation und eine regelmässige Stärke- und Schwäche-Analyse. Das Erfassen und Auswerten der Daten und Informationen wird zum Steuer- und Führungsinstrument und die Erkenntnisse können zum Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner und der Mitarbeitenden eingesetzt werden.