Public Corporate Governance für Beteiligungen
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Regierungsrat erlässt verwaltungsinterne Richtlinien
In den Richtlinien zur Public Corporate Governance (PCG) legt der Regierungsrat seine Politik bei der Frage der Steuerung von Beteiligungen des Kantons dar. Die Richtlinien dienen als Grundlage für aktuelle Einzelgeschäfte und für den Planungsbericht zur kantonalen Beteiligungspolitik, der im Herbst vorgestellt wird.
Eine Reihe von kantonalen Aufgaben wird durch Beteiligungen des Kantons erfüllt. Für die Steuerung dieser Beteiligungen hat der Regierungsrat verwaltungsinterne Richtlinien erlassen. Die Richtlinien nehmen eine organisatorische Trennung der verschieden Funktionen des Kantons als Leistungsbesteller, Regulator und Eigentümer vor und bezwecken ein angemessenes Verhältnis von Führung und Kontrolle bei den Beteiligungen.
Die Richtlinien entfalten keine direkte Wirkung auf die Beteiligungen des Kantons. Bei aktuellen Einzelgeschäften im Zusammenhang mit Beteiligungen gelten sie für den Regierungsrat als Leitlinien für die Steuerung. Für die Erstellung des Planungsberichts zur kantonalen Beteiligungspolitik, welcher im kommenden Herbst vorgestellt wird, werden sie als Grundlage verwendet. Weiter regeln die Richtlinien die departementale Arbeitsteilung bei der Betreuung der Beteiligungen.
Beteiligungen der öffentlichen Hand agieren stets zwischen zwei Polen: Einerseits sollen sie möglichst flexibel und marktfähig sein und für den Eigentümer Mehrwert generieren. Andererseits müssen die politischen Vorgaben sowie der öffentliche Leistungsauftrag beachtet werden. Die Notwendigkeit einer Balance zwischen diesen beiden Polen macht die Steuerung von Beteiligungen der öffentlichen Hand vielschichtiger und schwieriger als bei Unternehmen in ausschliesslich privatem Besitz.
Die Richtlinien befassen sich mit der rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingung der Beteiligungen, der angemessenen Organisation, der Rolle des Kantons als Eigentümer sowie der Steuerung von dezentralisierten Verwaltungseinheiten. Weiter finden sich Ausführungen zur Transparenz und Offenlegung sowie zur Haftung und Finanzierung in den Richtlinien.Die kommentierten Richtlinien können im Internet unter www.ag.ch/finanzverwaltung eingesehen werden.