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Projekt Neue Staffeleggstrasse wird optimiert :
Nochmalige Teilauflage notwendig

Im Auftrag des Regierungsrates hat das Baudepartement das rechtskräftige Bauprojekt von einem unabhängigen Ingenieurbüro überprüfen lassen. Der Verzicht auf die dreispurige Verkehrsführung im Nordabschnitt und das Tieferlegen des Aareübergangs sind das Ergebnis der Untersuchungen.

Das der Überprüfung zu Grunde gelegte Verkehrsgutachten zeigt, dass nur ein zweiter Aareübergang mit entsprechender Verbindung zur Staffeleggstrasse die Region Aarau vom landesweit stetig zunehmenden Verkehr entlastet.

Insgesamt hat das Ingenieurbüro, basierend auf dem Ausgangszustand (Ostumfahrung Aarau realisiert und in Betrieb; Altstadt teilweise gesperrt), sieben Varianten mit entsprechenden Kostenfolgen miteinander verglichen. Dabei sind insbesondere Lösungen "nur Aareübergang" (ohne nördlichen Teil der neuen Staffeleggstrasse) mit Verkehrsführung über Rombach (Neue oder Alte Stockstrasse) und sogar eine neue Linienführung mit einem Tagbautunnel "Ritzer-Aabachtäli" untersucht worden. Auch die Alternative des Architekten Felber ist in die Kostenwirksamkeitsbetrachtung einbezogen worden. Der Regierungsrat hat nun beschlossen, die Variante "modifiziertes Bauprojekt" mit einer Reduktion auf eine zweispurige Verkehrsführung im nördlichen, offenen Strassenabschnitt, einer tiefer gelegten Aarebrücke und einem Kreiselanschluss bei der Bibersteinerstrasse, weiter zu verfolgen. Dieses optimierte Projekt, welches den höchsten Nettonutzen aufweist, entspricht einem modernen und ökologisch vertretbaren Strassenbau der auch eine bessere landschaftliche Integration umfasst.

Die Projektanpassungen weichen vom aufgelegten und rechtskräftigen Projekt in einem Ausmass ab, das eine öffentliche Auflage der Projektänderungen erfordert. Diese ist im nächsten Jahr vorgesehen, so dass aus heutiger Sicht und unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Strassenrechnung ein Baubeginn im Jahr 2004 möglich ist.

Die Landzuteilung im Perimeter der Teilregulierung Küttigen ist abgeschlossen und rechtskräftig. Im von den Projektänderungen kaum betroffenen Teil werden in diesem Sommer zwei Flurwege erstellt resp. saniert, um den Landwirten im Herbst 2001 den provisorischen Neuantritt der Parzellen zu ermöglichen.

  • Staatskanzlei