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Prämienverbilligung: Mehr Personen profitieren :
Ausschöpfungsziel im Jahr 2001 praktisch erreicht

Der Kanton Aargau wird im Jahr 2001 das Ziel bei der Verbilligung der Krankenkassenprämien praktisch erreichen. Im laufenden Jahr wurden bereits über 117 Millionen Franken ausbezahlt. Insgesamt kommen dieses Jahr rund 120'000 Personen im Aargau in den Genuss von Prämienverbilligungen.

Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) gewähren die Kantone Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen. Der Bund legt die Prämienverbilligung der Kantone nach einem aus Wohn-Bevölkerung und Finanzkraft berechneten Schlüssel fest und bestimmt, in welcher Höhe diese den Bundesbeitrag aus eigenen Mitteln aufstocken müssen. Die Kantone können ihren Beitrag um maximal 50 Prozent kürzen, wenn die Prämienverbilligung für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen trotzdem sichergestellt ist. Im gleichen Verhältnis reduziert sich der Beitrag des Bundes.

Gemäss einer Vereinbarung mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat sich der Aargau anfangs dieses Jahres verpflichtet, die 50-Prozent-Klausel bei der Krankenkassenprämienverbilligung im Jahr 2001 zu erfüllen. Damit stehen insgesamt 121,965 Millionen Franken zur Verfügung. Bis heute wurden insgesamt über 117 Millionen Franken zugesprochen. Der Kantonsanteil beläuft sich dabei auf 43 Millionen Franken (2000: 30,4 Millionen Franken).

Insgesamt kommen dieses Jahr rund 120'000 Personen in den Genuss von Prämienverbilligungsbeiträgen. Das sind rund 23 Prozent der Aargauer Bevölkerung. Im vergangenen Jahr waren es 106'700 Personen.Möglich wurde der erweiterte Bezügerkreis durch einen neuen Berechnungsmodus. Eine Prämienverbilligung erhält, wer mehr als 9 Prozent (früher 10 Prozent) des massgebenden Einkommens (steuerbares Einkommen plus ein Fünftel des steuerbaren Vermögens) für die Krankenversicherung aufwenden muss. Die höheren Kinderabzüge und eine von 2'100 auf 2'250 Franken erhöhte Richtprämie wirken sich ebenfalls positiv auf die Versicherten aus.

Wegen des neuen Berechnungsmodus und einer verlängerten Anmeldefrist konnte die Sozialversicherung Aargau (SVA) noch nicht ganz alle Anträge definitiv behandeln. Darunter sind diejenigen Gesuche, die wegen zu hohem Einkommen abgelehnt wurden und neu berechnet werden müssen. Zusätzlich ermittelt die SVA Aargau auch die für das Jahr 2001 Anspruchsberechtigten aufgrund der Anmeldung für das Jahr 2002. Mit den noch zu erwartenden Auszahlungen dürfte der Kanton Aargau deshalb für das Jahr 2001 das Ziel der 50-prozentigen Ausschöpfung bei der Verbilligung der Krankenkassenprämien erreichen.Für das Jahr 2002 liegt die Bundesvorgabe bei rund 128 Millionen Franken. Gemäss provisorischer Berechnung der SVA Aargau kann dieser Betrag wiederum ausgeschöpft werden.

Die Entwicklung der Zahlen zeigt im übrigen, dass durch die Auszahlung der Prämienverbilligungsbeiträge auch die Gemeinden bei der Sozialhilfe entlastet werden.

  • Staatskanzlei