Planungsbericht landwirtschaftAARGAU
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Vernehmlassung wird gestartet
Der Regierungsrat hat den Planungsbericht landwirtschaftAARGAU zur Vernehmlassung bei den politischen Parteien und anderen interessierten Organisationen freigegeben. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis 30. September 2006.
Mit dem Planungsbericht landwirtschaftAARGAU legt der Regierungsrat Ziele und Strategien der kantonalen Agrarpolitik bis 2015 fest. Eine wichtige Grundlage des Berichts bilden die absehbaren Umfeldentwicklungen im In- und Ausland. Dabei geht der Bericht von einer weitgehenden Öffnung der schweizerischen Agrarmärkte gegenüber der EU aus.
Das Hauptziel der kantonalen Agrarpolitik besteht darin, einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der aargauischen Landwirtschaft zu leisten, damit diese die Aufträge von Politik und Gesellschaft im zukünftigen liberalisierten Umfeld professionell, unternehmerisch und verantwortungsbewusst erfüllen kann.
Aus diesem Hauptziel sowie den drei Teilzielen "Wirtschaft", "Umwelt" und "Gesellschaft" wurden fünfzehn Strategien abgeleitet. Neben einer bedürfnisgerechten Informations- und Wissensvermittlung stehen dabei Grundlagen- und Strukturverbesserungen im Zentrum. Diese Massnahmen tragen entscheidend zur Stärkung der Wirtschafts- und Lebensverhältnisse in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum bei. Wille des Regierungsrats ist es, einerseits möglichst gute Wirtschaftsbedingungen für die Landwirtschaft zu schaffen und andererseits auch umwelt- und gesellschaftspolitische Aspekte gebührend zu berücksichtigen.
Ein wichtiges Anliegen ist dabei, dass die von der Landwirtschaft im Interesse der Gesellschaft erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen auch künftig sichergestellt sind. Darunter fallen etwa die Pflege der Kulturlandschaft sowie der ökologische Ausgleich mit einer vielseitigen Flora und Fauna. Die Anforderungen an die Landwirtschaft werden durch die Entwicklung des Aargaus zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort und Lebensraum immer höher werden. Diese Entwicklung bietet der Landwirtschaft gleichzeitig auch neue Perspektiven und Möglichkeiten, die es wahrzunehmen gilt.
Der Planungsbericht bildet nach Genehmigung durch den Grossen Rat die Grundlage für eine anschliessende Änderung der Kantonsverfassung sowie für die Revision der kantonalen Landwirtschaftsgesetzgebung.