Online Amtsblatt mit verbessertem Datenschutz
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Personendaten sollen nicht mehr via Suchsoftware aufgefunden werden können
Wenn das öffentliche Interesse an Informationen und der Personendatenschutz miteinander im Konflikt stehen, braucht es eine beide Seiten zufrieden stellende Lösung. Ab dem ersten September ist deshalb der Zugang zum elektronischen Amtsblatt der Staatskanzlei nur noch mittels eines Codes möglich.
Seit 6 Jahren bietet die Staatskanzlei den Inhalt des Amtsblatts auch auf dem Internet an. Die online-Publikation des Amtsblatts hat zur Folge, dass auch Personendaten im Internet publiziert werden. Mittels Suchsoftware kann das ganze Internet nach Namen verknüpft mit Wohnorten und weiteren Daten abgesucht werden.
Beim Amtsblatt im Internet stehen zwei Interessen im Widerstreit: Einerseits das Anliegen der interessierten Bevölkerung, sich umfassend über den Amtsblattinhalt informieren und darin suchen zu können, andererseits das Anliegen betroffener Personen, die im Amtsblatt in irgendeiner Form erwähnt werden, auf Schutz ihrer Persönlichkeit.
Die Staatskanzlei hat verschiedene Lösungsmöglichkeiten geprüft. Entschieden hat man sich für einen Code gesicherten Zugang analog der im Strassenverkehrsamt gewählten Lösung zur Abfrage der Adressdaten zu Motorfahrzeug-Kennzeichen. Diese Lösung verunmöglicht für die Zukunft das Auffinden von Personendaten via Suchmaschinen. Gleichwohl bleibt der Zugang zu den Informationen des Amtsblatts für alle offen. Die Abfrage ist auch weiterhin gratis möglich.