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Öffnung und Datenschutz :
Kommission AVW hat IDAG in 1. Lesung beraten

Das neue Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) bildet die Rechtsgrundlage für drei für den demokratischen Rechtsstaat wichtige Gebiete. Die vorberatende Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) hat das Gesetz in 1. Lesung vorberaten.

Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) hat unter dem Präsidium von Grossrätin Katharina Kerr (SP, Aarau) und im Beisein von Regierungsrat Kurt Wernli, Gesetzesredaktor Wolfgang Rohr (stv. Chef Rechtsdienst DVI) und Staatsarchivarin Andrea Voellmin das neue Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) in 1. Lesung beraten.

Das IDAG entfaltet Geltung für alle öffentlichen Organe (§ 3), so für den Kanton, die Gemeinden wie auch für die als öffentlichrechtliche Körperschaften anerkannten Kirchen im Aargau. Es regelt den Zugang der Öffentlichkeit zu allen Informationen dieser "Organe" (Öffentlichkeitsprinzip) wie im Gegenzug dazu auch den Datenschutz. Wo bisher der Staat gehalten war, Informationen oder Akten, falls überhaupt, dann sehr restriktiv zu verbreiten, sind die öffentlichen Organe mit dem IDAG neu verpflichtet, die Öffentlichkeit von sich aus zu informieren. Vorbehalten bleibt der Datenschutz, und auch die Regierung soll, anders als im Kanton Solothurn, ihre Verhandlungen nicht öffentlich abhalten.

Der Datenschutz stellt einen rechtlich korrekten Umgang auf allen politischen und technischen Ebenen des Staates mit Personendaten sicher. Im IDAG werden zum Beispiel das Prinzip der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit verankert wie auch das Einsichts- und Korrekturrecht von Betroffenen.

Im neuen Archivrecht werden alle die Archivierung betreffenden Regelungen auch im Aargau auf Gesetzesstufe festgelegt und erhalten damit eine höhere demokratische Legitimation, als das bisher mit einem Reglement der Fall war. Das neue Aargauer Archivrecht entspricht allen Normen eines modernen und offenen Umgangs mit dem Archivgut.

Die Verknüpfung der drei ebenso zusammenhängenden wie auch teilweise in Konkurrenz stehenden Sachgebiete Öffentlichkeitsrecht, Datenschutz und Archivwesen stellt in der Schweiz eine Premiere dar und wird von Sachverständigen wie von der vorberatenden Kommission als sachgerecht und praktikabel beurteilt.

Die Kommission AVW hat in der ersten Beratung lediglich eine redaktionelle und eine inhaltliche Änderung beschlossen. Letztere stellt sicher, dass auch Daten, die aus wichtigen Gründen (z.B. staatsschützerischen) besonderer Aufmerksamkeit bedürfen, archiviert werden, allerdings erst nach einer angemessenen Frist.

Die Kommission empfiehlt dem Grossen Rat das IDAG mit den entsprechenden Änderungen in 1. Lesung einstimmig zur Gutheissung.

  • Grosser Rat