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Nothilfe für Personen mit Nichteintretensentscheid :
Der Kantonale Sozialdienst ist auf die neue Situation vorbereitet

Ab 1. April 2004 sind Personen mit rechts-kräftigem Nichteintretensentscheid aus dem Sozialhilfesystem für Asylsuchende ausgeschlossen.

Im Rahmen des Entlastungsprogramms des Bundes werden ab 1. April 2004 Personen mit einem rechts-kräftigen Nichteintretensentscheid (NEE) aus dem Sozialhilfesystem des Asylbereiches ausgeschlossen und aus der Schweiz weggewiesen. Sie gelten ab Rechtskraft des NEE als ausländische Person mit un-geregeltem Aufenthalt. Geraten sie in eine existen-tielle Notsituation, haben sie die Möglichkeit, beim Kantonalen Sozialdienst des Gesundheitsdepartements Nothilfe zu beantragen. Die Nothilfe garantiert Obdach, Nahrung und medizinische Notversorgung und liegt somit unter den Ansätzen der Sozialhilfe.

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