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NFA: Ja, aber nicht so :
Aargau enttäuscht über Finanzausgleich-Entwurf

Der Neue Finanzausgleich (NFA) ist für den Kanton Aargau in der vorliegenden Ausgestaltung nicht akzeptabel. Im Grundsatz unterstützt die Aargauer Regierung das Vorhaben, beantragt aber deutliche Korrekturen.

In einem Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hält der Regierungsrat des Kantons Aargau fest, dass der NFA-Entwurf des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) und der KdK das ursprünglich anvisierte Ziel einer gerechteren Belastung sämtlicher Kantone noch nicht erreicht. Dies vor allem deshalb, weil eine Reihe von Kantonen - darunter der Aargau - vom NFA-Kerninstrument des sogenannten Disparitätenabbaus von vornherein ausgeschlossen werden soll.

Beim Disparitätenabbau geht es - grob vereinfacht - darum, dass die ärmeren Kantone von den reicheren Geld erhalten. Der grundsätzliche Ausschluss einiger Kantone aus diesem Ausgleichsinstrument lässt sich sachlich nicht rechtfertigen, zumal die übrigen Ausgleichsinstrumente des NFA - Aufgabenentflechtung, interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich usw. - für alle Kantone gelten sollen.

Der Regierungsrat des Kantons Aargau unterstützt das NFA-Vorhaben nach wie vor - auch den Lastenausgleich, der den Aargau einiges kosten wird. Das Projekt muss aber so weiter bearbeitet werden, dass auch der Aargau zustimmen kann. Der Regierungsrat erwartet unter anderem auch in den Bereichen des öffentlichen Regionalverkehrs, des Ausgleichs von Soziallasten und der überregionalen Kultureinrichtungen Verbesserungen.

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