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Neuverpachtung der Aargauer Jagdreviere :
Aargauer Jagd wird rund 30 Prozent günstiger

Alle acht Jahre werden die Jagdreviere im Kanton Aargau ausgeschrieben und neu verpachtet. Nach neuem Jagdrecht ist dafür das Departement Bau, Verkehr und Umwelt zuständig. Jagdgesellschaften in der Rechtsform eines Vereins können sich bis am 11. Juni 2010 für die Pacht eines der insgesamt 210 Jagdreviere bewerben.

Nach Inkrafttreten der neuen Jagdgesetzgebung per 1. Januar 2010 erfolgt bis Ende 2010 die Neuverpachtung der aargauischen Jagdreviere. Der Kanton überträgt dabei das Recht zur Ausübung der Jagd und die damit verbundenen Pflichten revierweise an Jagdgesellschaften. 210 Jagdreviere werden öffentlich ausgeschrieben und für die Dauer von acht Jahren verpachtet. Jagdgesellschaften in der Rechtsform eines Vereins können sich bis am 11. Juni 2010 um ein Jagdrevier bewerben. Das für die Jagd zuständige Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) nimmt anschliessend die Verpachtung der Jagdreviere vor.

Die Jagdreviergrenzen berücksichtigen insbesondere jagdliche und wildbiologische Kriterien und werden durch den Regierungsrat festgelegt. Dieser legt ebenfalls auf Beginn einer neuen Pachtperiode die jährlichen Pachtzinseinnahmen fest. Das BVU beschliesst auf Antrag der kantonalen Jagdkommission die Pachtzinsen für die einzelnen Reviere. Dieser orientiert sich an der jagdlich nutzbaren Fläche und der Beschaffenheit des Reviers. Insgesamt beträgt die jährliche Pachtzinssumme 1,2 Millionen Franken. Damit wird die Aargauer Jagd rund 30 Prozent günstiger als in der ablaufenden Pachtperiode 2002 bis 2010.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt