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Neuorganisation der Ethikkommission :
Nutzung der Synergien steht im Vordergrund

Seit 1997 gab es im Kanton Aargau drei Ethikkommissionen zur Beurteilung von klinischen Versuchen am Menschen. Sie waren den zwei Kantonsspitälern und dem Psychiatrischen Dienst angegliedert. Das Gesundheitsdepartement legt nun diese drei Kommissionen zu einer Kantonalen Ethikkommission (KEK) zusammen. Gestützt auf die neue Verordnung wird die KEK die Arbeit am 2. September 2004 aufnehmen.

Aufgabe der Ethikkommission ist es, Forschungsuntersuchungen am Menschen von einem ethischen Standpunkt aus zu beurteilen und deren wissenschaftliche Qualität unter Berücksichtigung der örtlichen Voraussetzungen zu prüfen.
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Auf Grund der neuen eidgenössischen Heilmittelgesetzgebung ist der Kanton verpflichtet eine Ethikkommission zu schaffen und deren Arbeit zu überwachen. Im Kanton Aargau werden in Spitälern, Reha-Kliniken und bei frei praktizierenden Ärztinnen und Ärzten, Forschungsuntersuchungen am Menschen durchgeführt. Die Regeln der Forschung am Menschen werden durch europäische und internationale Richtlinien wie die Helsinki-Tokio Deklaration, sowie durch die eidgenössische Heilmittelgesetzgebung, bestimmt. Als Standard gilt, dass die Planung und Durchführung eines jeden Versuches am Menschen in einem Versuchsprotokoll festgehalten werden muss und für alle Beteiligten verbindlich ist. Das Protokoll muss von einem unabhängigen Ausschuss (KEK) überprüft werden. Dieses Gremium ist verantwortlich für die Sicherheit, den Schutz und die Rechte der Versuchspersonen.Die Gründe für eine Zentralisierung der Ethikkommission liegen einerseits im grösser werdenden Arbeitsanfall (2002 waren es 63 Studien, 2003 ca. 80 Studien), andererseits werden damit Doppelspurigkeiten bei der Beurteilung einzelner Gesuche vermieden. Zudem verspricht die Zentralisierung eine bessere Nutzung von Synergien und durch die zentrale Anlaufstelle im Kanton auch eine grössere Kundenfreundlichkeit. Durch die Professionalisierung der KEK stärkt der Kanton Aargau seine Position als attraktiver Forschungsstandort..
Die neue Kantonale Ethikkommission setzt sich aus 20, teils bisherigen aber auch neuen, Mitgliedern zusammen. Neben Medizinern arbeiten Pflegefachleute, Seelsorger, Juristen und Apotheker mit. Es finden pro Jahr zehn Sitzungen mit einer Regelbesetzung von sieben Mitgliedern statt. Das Kommissionspräsidium hat die Kantonsapothekerin Dr. Elisabeth Grimm Bättig.

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