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Neuordnung der Pflegefinanzierung verabschiedet :
Kommission stimmt kantonaler Clearingstelle zu

Die Neuordnung der Pflegefinanzierung bedingt die Teilrevision des Pflegegesetzes. Die Kommission hat die Änderungen im Pflegegesetz teilweise heftig diskutiert. Sie hat diverse Änderungsanträge eingebracht und verabschiedet.

Bedingt durch die Neuordnung der Pflegefinanzierung auf Bundesebene bedarf das kantonale Pflegegesetz einer Anpassung und Überarbeitung. Die Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) hat die Vorlage an ihrer Sitzung vom 19. Oktober 2010 eingehend diskutiert. Sie hat den Entwurf für die Änderung des Pflegegesetzes einstimmig bei vier Enthaltungen angenommen.

Trotz Widerstand stimmt die Kommission der Schaffung einer kantonalen Clearingstelle zu. Diese vergütet die Restkosten der stationären Pflege direkt und verrechnet sie an die Gemeinden weiter. Die Clearingstelle soll durch ein Gremium beaufsichtigt werden, das sich aus Gemeindevertretungen zusammensetzt.

Bei der Finanzierung der Restkosten in der ambulanten Pflege will die Kommission nicht auf eine Patientenbeteiligung verzichten. Im Sinne eines Kompromissantrags hat sie die Erhebung der Patientenbeteiligung auf zehn Prozent pro rata temporis festgelegt.

Der Grosse Rat kann, falls das auf drei Jahre befristete Pilotprojekt die Notwendigkeit aufzeigt, mittels Dekret Grundlagen für ein ergänzendes Angebot für die Akut- und Übergangspflege schaffen.

Die Vorlage wird voraussichtlich am 16. November 2010 im Grossen Rat beraten.

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