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Neues Spitalgesetz im Internet :
Gesetzesentwurf und Begleitbericht online abrufbar

Der Entwurf für das neue Aargauer Spitalgesetz und der Begleitbericht sind jetzt auch auf Internet abrufbar.

Am vergangenen Freitag, 14. September, eröffnete Regierungsrat Ernst Hasler, Vorsteher des Gesundheitsdepartementes, das Vernehmlassungsverfahren zum neuen Spitalgesetz. Der Gesetzesentwurf, der dazugehörige Begleittext sowie die Fragebogen zur Vernehmlassung sind jetzt auch im Internet abrufbar, nämlich auf der Internetseite des Spitalabteilung des Gesundheitsdepartementes:
http://www.ag.ch/gesundheit/sublinks/aktuell_3.htm .

Das total revidierte Spitalgesetz ersetzt das Spitalgesetz aus dem Jahr 1971. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. November. Bis Ende Jahr will der Regierungsrat dem Grossen Rat den definitiven Gesetzestext vorlegen. Nach den Beratungen im Parlament soll im November des kommenden Jahres die Volksabstimmung stattfinden. Als Termin für die Inkraftsetzung des neuen Spitalgesetzes ist der 1. Januar 2003 vorgesehen.

Der Entwurf für das revidierte Spitalgesetz und der Begleitbericht sind auch auf der Homepage von Regierungsrat Ernst Hasler zugänglich:http://www.ernst-hasler.ch/ .

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