Neues Prozessrecht auch für die Laienrichter
Die diesjährige Richtertagung stand ganz im Zeichen der neuen Prozessgesetze. Die Oberrichter Adrian Brunner und Guido Marbet stellten den anwesenden Laienrichterinnen und Laienrichtern die wichtigsten Änderungen im neuen Zivil- und Strafprozessrecht vor.
Sowohl das Zivil- als auch das Strafprozessrecht werden ab 1. Januar 2010 schweizweit vereinheitlicht. Den Kantonen ist die Kompetenz zur Organisation der mit diesem Recht befassten Behörden verblieben. Vor diesem Hintergrund hat die Inspektionskommission des Obergerichts für die diesjährige Richtertagung den Fokus auf die Laienrichterinnen und Laienrichter gelegt. Auch unter dem neuen Recht werden sie als Richterinnen und Richter an den Bezirksgerichten tätig sein.
Nach einer Begrüssung durch den Präsidenten der Inspektionskommission, Oberrichter Hansjörg Geissmann, benutzte Regierungsrat Dr. Urs Hofmann die Gelegenheit für eine Tour d'Horizon, was die in naher Zukunft anstehenden weiteren Veränderungen des Rechtsrahmens angeht. Den Richterinnen und Richtern wurden anschliessend die mit dem neuen Prozessrecht verbundenen wichtigsten Neuerungen vorgestellt. Oberrichter Adrian Brunner übernahm die Aufgabe, über die Veränderungen im Zivilprozessrecht zu informieren. Oberrichter Guido Marbet zeigte in seinem Referat die Tücken des neuen Rechts im Bereich des Strafprozessrechts auf. Zum Einsatz kam ausschnittweise auch der vom Obergericht des Kantons Zürich erstellte Instruktionsfilm, der bereits an der für alle an den Gerichten tätigen Juristinnen und Juristen durchgeführten Weiterbildung dieses Jahr grossen Anklang fand.
Das Programm der Richtertagung reihte sich damit in die verschiedenen Weiterbildungsveranstaltungen ein, welche die Justizbehörden für ihre Mitglieder im Verlaufe dieses Jahres durchführen, um den Anforderungen des neuen Rechts per 1. Januar 2010 gewachsen zu sein.