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Neues kantonales Arbeitslosenversicherungsgesetz :
Departement des Innern eröffnet Vernehmlassungsverfahren

Die Arbeitslosenversicherung ist im Bundesrecht abschliessend geregelt. Da der Bund den Vollzug weitgehend den Kantonen übertragen hat, braucht es zusätzlich ein kantonales Einführungsgesetz. Dieses legt fest, welche Instanzen im Aargau die vom Bund über--tragenen Aufgaben und Kompetenzen wahrnehmen.

Das geltende Einführungsgesetz (EG AVIG) vom 20. August 1985 entspricht nicht mehr dem heutigen Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG). Regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gab es 1985 beispielsweise noch nicht. Das Departement des Innern hat daher das Vernehmlassungsverfahren über den Entwurf eines neuen Einführungsgesetzes eröffnet. Mit einem 12 Paragraphen umfassenden Erlass soll der aargauische AVIG-Vollzug eine dem geltenden Bundesrecht entsprechende Rechtsgrundlage erhalten. Einbezogen wird auch der kantonale Vollzug des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG). Das neue Einführungsgesetz soll daher "EG-AVIG/AVG" heissen.

Die Vernehmlassungsvorlage konzentriert sich auf die Regelung von Zuständigkeiten. Durch zusätzliche Bestimmungen soll die Zusammenarbeit mit anderen Kantonen und Stellen, die sich mit der arbeitsmarktlichen Eingliederung befassen, erleichtert werden.

Der Vernehmlassungsentwurf kann von der Internet-Homepage des Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA) (www.ag.ch/awa) heruntergeladen oder beim AWA, Rain 53, 5001 Aarau (Tel. 062 836 16 60, E-mail: heidi.lustenberger@ag.ch) bestellt werden.

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