Neues Jagdgesetz geht an den Grossen Rat
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Weniger Paragrafen, weniger Administration
Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat das revidierte Jagdgesetz. Wichtige Anliegen aus der Vernehmlassung wurden aufgenommen. Mit dem neuen Gesetz werden die Jagdgesellschaften in ihren Aufgaben für Natur und Mensch besser unterstützt und die Verfahren vereinfacht. Die Anzahl Paragrafen konnte auf die Hälfte reduziert werden.
Von Ende September 2007 bis anfangs Januar 2008 gingen 278 Stellungnahmen zum Vernehmlassungsentwurf des neuen Jagdgesetzes ein. Diese wurden sorgfältig ausgewertet und in einem Bericht zusammengefasst. In den Grundzügen wird die Jagdgesetzrevision mehrheitlich unterstützt. Die in der Vernehmlassung geäusserten Änderungswünsche betreffen vor allem die Stellung der Gemeinden, die Regeln der Verpachtung sowie die finanzielle Belastung der Jagdgesellschaften für die Abgeltung von Wildschäden.
Die Stellungnahmen wurden in vielen Gesprächen mit den betroffenen kantonalen Verbänden und Organisationen sorgfältig diskutiert. Dadurch konnten eine Vielzahl von Fragen geklärt und die entsprechenden Paragrafen verständlicher formuliert werden.
Die Regeln der Verpachtung der 218 Jagdreviere für jeweils acht Jahre werden vereinfacht. Der Kanton ist zuständig und die Gemeinden werden von administrativen Aufgaben entlastet. Die Gemeinden werden aber wieder stärker eingebunden, indem sie ausdrücklich mitentscheiden können, an welche Jagdgesellschaft ein Revier verpachtet wird.
Die umstrittene Altersregelung, wonach eine Jagdgesellschaft eine Mindestzahl an Pächterinnen und Pächtern unter 70 Jahren aufweisen muss, wurde mehrheitlich abgelehnt und wird aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. Die Jagdgesellschaften werden jedoch in allgemeiner Form verpflichtet, Kandidierende für die Jagdprüfung zu fördern und zu begleiten.
Überarbeitet wurde auch das Kapitel Jagdplanung und Jagdbetrieb. Neu wird klar festgelegt, dass für die Jagdplanung und den Jagdbetrieb in den einzelnen Revieren die Jagdgesellschaften zuständig sind.
Der Schutz der Wildtiere wird durch angepasste Bestimmungen verbessert. Im Vordergrund stehen nicht mehr Jagdverbote; es braucht umfassendere Massnahmen für den Artenschutz, für die Vermeidung übermässiger Störungen und für die Erhaltung, Aufwertung und Vernetzung der Lebensräume.
Begrüsst wird die Neuregelung der Verantwortung für die Verhütung und Vergütung von Schäden durch Wildtiere. Die Belastung der einzelnen Jagdgesellschaften wird begrenzt auf einen Viertel des Pachtzinses. Darüber hinausgehende Kosten übernimmt der Kanton. In Jagdrevieren mit andauernd hohen Wildschäden wird sich der Kanton finanziell stärker engagieren, um zusammen mit den Betroffenen eine Verringerung der Schadensituation herbeizuführen.
Das Gesetz wird nun in der parlamentarischen Kommission beraten. Die erste Lesung im Grossen Rat findet voraussichtlich im August 2008 statt.