Neuer Schweizer Pass 2003
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Kanton Aargau rüstet sich für die Einführung des neuen Schweizer Passes
Das kantonale Pass- und Patentamt bereitet sich auf die Einführung der neuen Ausweise für das Jahr 2003 vor. Klares Ziel ist, die Gesuche für die neuen Pässe rasch zu bearbeiten.
Der neue Schweizer Pass wird ab 1. Januar 2003 das heutige Dokument aus dem Jahre 1985 ersetzen. Die neuen Ausweisschriften entsprechen den modernsten Standards der internationalen Zivilluftfahrtsorganisation (ICAO) und sind deutlich fälschungssicherer als die alten.
Der neue Schweizer Pass wurde während drei Jahren in engster Zusammenarbeit von Praktikern der Kantone, Grenzbehörden, Benutzern in den Ausweisstellen und der Generalunternehmerin orell füssli erarbeitet. Gestaltet hat das neue Reisedokument der bekannte Genfer Künstler und Grafiker Roger Pfund.
Folgende Bestimmungen gelten neu gemäss dem Ausweisgesetz des Bundes:
. Jede Person erhält einen eigenen Ausweis, der persönlich bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen ist. Sogenannte Kindereinträge im Pass der Eltern sind inskünftig nicht mehr möglich.
. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre (für Kinder 3 bzw. 5 Jahre). Verlängerungen sind nicht mehr möglich.
. Bisherige Pässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum, längstens aber bis zum 31. Dezember 2007 (Übergangsregelung). Bis zum 31. Dezember 2002 ist es möglich bestehende Pässe zu verlängern, vorausgesetzt ihre Gesamtlaufzeit von 15 Jahren ist noch nicht erreicht.
Der Einsatz von in Reiseausweisen gespeicherten biometrischen Daten wird auf internationaler Ebene bereits seit längerer Zeit diskutiert. Definitive Entscheide für den weltweiten Einsatz dieser Angaben in den Pässen sind allerdings erst in den kommenden Jahren zu erwarten. Der neue Schweizer Pass ist so ausgelegt, dass er dereinst auch biometrische Daten aufnehmen könnte.
Die zuständigen Bundesbehörden werden im Laufe des Monats September weitere Information zum neuen Pass bekannt geben. Insbesondere sollen dann auch die für die gesamte Schweiz verbindlich geltenden Gebühren definitiv festgelegt werden. Sobald die noch ausstehenden Ausführungsbestimmungen zum Passgesetz bekannt sind, werden die involvierten kommunalen Behörden und die Öffentlichkeit über die Einzelheiten der Neuerungen informiert.