Neue Staffeleggstrasse: Fahrverbot bleibt bestehen
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Regierungsrat weist Beschwerde von Landwirten aus Sicherheitsgründen ab
Auf der neuen Staffeleggstrasse (NK 107) in Küttigen bleibt das Fahrverbot für landwirtschaftliche Fahrzeuge bestehen. Der Regierungsrat weist Beschwerden von betroffenen Landwirten ab.
Der Regierungsrat begründet seinen Entscheid mit dem hohen Sicherheitsrisiko, das durch die Vermischung von Normalverkehr und langsam fahrenden landwirtschaftlichen Fahrzeugen entstehen würde. Besonders im Abschnitt Horentaltunnel sieht der Regierungsrat durch die unterschiedlichen Geschwindigkeiten und die wechselnden Lichtverhältnisse eine erhöhte Unfallgefahr.
Wegen der Länge und der Steigung sind die Verhältnisse in diesem Tunnelabschnitt nicht mit andern Ortsumfahrungen vergleichbar. Der Regierungsrat gewichtet bei seinem Beschwerdeentscheid die Verkehrssicherheit höher als die betrieblichen Vorteile für die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe. In diesem Sinne beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat auch die Abschreibung eines Postulats, das den Verzicht auf Verkehrsbeschränkungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge auf Umfahrungsstrassen fordert.