Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Neue Regelungen für Wildschweinjagd :
Teilweise Aufhebung des Sonntagsjagdverbots auf Wildschweine in Schadensgebieten

Kanton Aargau erlaubt Abschüsse von Wildschweinen in speziellen Pilotgebieten neu auch am Sonntagmorgen und am Sonntagabend.

Zusammen mit den Wildschweinbeständen haben die Wildschweinschäden in der Landwirtschaft im Kanton Aargau stark zugenommen. Eine ganze Reihe von Massnahmen dazu gehört auch die Jagd soll dazu beitragen, die Schäden zu senken. Im Rahmen des kantonalen Pilotprojekts zur Verhütung von Wildschweinschäden lockert die Jagd- und Fischereiverwaltung des Kantons Aargau nun in den Pilotgebieten Fricktal, Studenland und Laufenburg das Sonntagsjagdverbot auf Wildschweine. Jägerinnen und Jäger dieser Jagdreviere haben künftig die Erlaubnis, Wildschweine am Sonntagmorgen bis zum Sonnenaufgang und am Sonntagabend ab Sonnenuntergang zu erlegen. Nach wie vor verboten ist die Jagd am Sonntag bei Tageslicht.

Die Bewilligung gilt nur für die oben genannten Jagdreviere und ist befristet auf die Zeit vom 1. Juli 2007 bis zum 31. März 2009. Damit wird in diesen Gebieten das im Kanton Aargau geltende Sonntagsjagdverbot teilweise aufgehoben.

Wildschweine werden im Kanton Aargau vorwiegend nachts auf dem Ansitz erlegt. Durch die Ausdehnung der Jagdzeit am Sonntag soll den Jägerinnen und Jägern in den hauptsächlichen Schadensgebieten vermehrt die Gelegenheit gegeben werden, auch am Wochenende auf die Wildschweinjagd zu gehen.

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt