Nein zur Volkinitiative "Weg mit dem Tanzverbot"
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Kommission will keine generelle Liberalisierung
Die grossrätliche Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) folgt knapp dem Antrag des Regierungsrats und schlägt dem Plenum die Ablehnung der Volksinitiative vor.
Mit 7 zu 6 Stimmen folgt die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben dem regierungsrätlichen Antrag und lehnt die Aargauische Volksinitiative "Weg mit dem Tanzverbot" ohne Gegenvorschlag ab.
Die Initiative verlangt eine Änderung der Öffnungszeiten des Gastgewerbegesetzes, hat aber mit einem Tanzverbot nichts zu tun. Nach geltendem Recht sind Gastwirtschaftsbetriebe an Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, am Eidgenössischen Dank-, Buss-und Bettag, am Weihnachtstag sowie am jeweils darauffolgenden Tag um 00.15 Uhr zu schliessen. Diese Einschränkung soll mit der Volksinitiative abgeschafft werden.
Gemäss der hängigen Motion von Serge Demuth, SVP, Baden, ist auch der Regierungsrat gegen eine generelle Abschaffung der Einschränkungen der Öffnungszeiten von Gastwirtschaftsbetrieben, spricht sich aber für die Bewilligungshoheit zu Öffnungszeiten bei den jeweiligen Gemeinden aus. Die Gemeinderäte seien besser mit den örtlichen Gepflogenheiten vertraut und könnten auf die Befindlichkeiten im Ort Rücksicht nehmen.
Im Falle der Ablehnung der Initiative stellt der Regierungsrat in Aussicht, das Gesetzgebungsverfahren im Sinne der Motion Demuth anzustossen.
Die Vorlage wird voraussichtlich am 20. Oktober 2015 im Grossen Rat behandelt.