Naturama findet breite Unterstützung
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Grosser Rat entscheidet über langfristige Betriebssicherung
Die seit 2002 erbrachte Arbeit des Naturama Aargau geniesst bei den Parteien volle Anerkennung. Grossmehrheitlich wird auch der von der Regierung beantragte Betriebskredit in der Höhe der Vorjahre akzeptiert. Im Hinblick auf die Beratung der Naturama-Leistungsbilanz im Grossen Rat hat der Regierungsrat bei den sechs Grossratsparteien eine Vernehmlassung durchgeführt, deren Auswertung nun vorliegt.
Der Grosse Rat wird 2008 über eine langfristige Betriebssicherung des Naturama entscheiden. Der 2004 vom Grossen Rat bewilligte Betriebsbeitrag war befristet und dessen Verlängerung an die Ausarbeitung einer Leistungsbilanz geknüpft worden. Aufgrund der mit einem umfassenden Bericht belegten durchwegs positiven Bilanz beantragt der Regierungsrat dem Parlament, den Kantonsbeitrag im Umfang der Vorjahre weiterhin zu gewähren. Der Beitrag ist aufgegliedert in einen jährlich wiederkehrenden Betriebsbeitrag für das Museum über 952 000 Franken und einen einmaligen Beitrag für den Leistungsbereich Naturama Bildung für die Jahre 20082010 über 2 670 000 Franken.
Die Auswertung der Vernehmlassungsantworten ergibt bis auf die Stimme der SVP ein ausschliesslich zustimmendes Ergebnis. Besonders begrüsst wird die enge Verknüpfung der Museumstätigkeit mit Bildungsanstrengungen und dem Informationsauftrag des Kantons im Bereich des Naturschutzes. Fragen und Anregungen betreffen hauptsächlich die rechtliche Struktur der Trägerschaft, wobei die Eigenständigkeit und die Bindung der Kantonsbeiträge an Leistungsvereinbarungen bei keiner Partei bestritten sind. Der Antrag der Regierung wird von den fünf Vernehmlassungsteilnehmern CVP, EVP, FDP, Grüne und SP befürwortet. Die SVP lehnt die Zustimmung zur beantragten Höhe des Grosskredits ab oder verlangt zumindest eine neuerliche Befristung des Beschlusses. Die Vernehmlassung zeigte ausserdem, dass eine klare rechtliche Grundlage des Naturama durch die Revision des Kulturgesetzes angestrebt werden muss, ohne dass die Institution zukünftig als Verwaltungseinheit geführt werden soll. Zudem wird das Naturama weiterhin gefordert sein, einen hohen Eigenwirtschaftlichkeitsgrad zu erzielen.