Mehr Kultur am Hallwilersee
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Öffentliche Auflage der Änderung des Hallwilerseeschutzdekrets
Der Regierungsrat möchte die Bestimmungen des Hallwilerseeschutzdekrets anpassen, um licht- und lärmarme Kleinveranstaltungen auf dem See in Birrwil und Meisterschwanden zu ermöglichen. Die Vernehmlassung und Mitwirkung zur Änderung des Dekrets sind angelaufen und liegen öffentlich auf.
Gemäss den aktuellen Bestimmungen des Hallwilerseeschutzdekrets dürfen in der Wasserzone des Hallwilersees keine Bauten für kulturelle Anlässe, beispielsweise Operettenflosse, erstellt werden. Der Regierungsrat möchte jedoch kulturelle Impulse in der Region aufnehmen und schlägt deshalb vor, die Dekretsbestimmungen zu lockern.
In Zukunft sollen auf dem See kulturelle Kleinveranstaltungen, die nicht übermässig Licht und Lärm emittieren, bei der Schifflände in Birrwil und beim Restaurant Seerose in Meisterschwanden möglich sein. Gleichzeitig möchte der Regierungsrat auch die Gelegenheit nutzen, Baugesuchsverfahren zu vereinfachen und effizienter zu gestalten und schlägt daher eine weitere Dekretsänderung zur verbesserten Arbeitsteilung zwischen Kanton und Seeuferschutzkommission vor.
Die Vernehmlassung und Mitwirkung zur Änderung des Dekrets ist angelaufen. Die entsprechenden Unterlagen liegen vom 3. September bis 3. Oktober 2007 sowohl bei den Gemeinden Birrwil und Meisterschwanden als auch bei der Abteilung Raumentwicklung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt in Aarau auf. Auch via Internet ist eine Beteiligung möglich. Auf der Website www.ag.ch/raumentwicklung Klick auf AKTUELL finden sich die wichtigsten Informationen zur Dekretsänderung und ein Formular für die Eingabe in elektronischer Form. Alle Betroffenen und Interessierten haben die Möglichkeit, zum geplanten Vorhaben Stellung zu nehmen. Aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung und Mitwirkung sowie einer umfassenden Interessenabwägung wird der Regierungsrat in der Folge dem Grossen Rat die Änderung des Dekrets zum Schutz der Hallwilerseelandschaft zur Beratung und zum Beschluss vorlegen.