Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Mehr Klarheit beim neuen Sozialhilfegesetz :
Gemeinden werden nicht stärker belastet

Das Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) ist definitiv bereit zur Beratung im Grossen Rat. Der Regierungsrat hat eine Zusatzbotschaft verabschiedet, welche die nötige Klarheit schafft. Die Gemeinden werden im Verhältnis nicht stärker belastet als bisher.

Etwas überraschend war die Behandlung des neuen Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (SPG) von der Traktandenliste des Grossen Rates vom 5. September abgesetzt worden. Grund dafür waren Verunsicherungen über die Zahlengrundlagen. Als Ausgangsbasis hatten ursprünglich die Zahlen des Jahres 1997 gedient.

Die vorberatende Kommission hatte im Verlauf der Vorberatung zusätzliche Berechnungen für die Jahre 1998 und 1999 verlangt. Diese Zahlen schienen zunächst eine Kostenverschiebung zulasten der Gemeinden aufzuzeigen.

Die jetzige Zusatzbotschaft an den Grossen Rat schafft die nötige Klarheit. Grund für die Verunsicherung waren die unterschiedlichen Kontenpläne von Gemeinden und Kanton, die zu Abgrenzungsschwierigkeiten führten. Zudem erstrecken sich die Abrechnungsperioden auf unterschiedliche Zeiträume. Während die Gemeinden ihre Buchung für das Kalenderjahr vornehmen, verbucht der Kanton mit einer Verzögerung von 4 bis 6 Monaten.

Die bereinigte Berechnung ergab zwar, dass die Kosten im Sozialhilfebereich in den Jahren 1998 und 1999 gestiegen waren. Jedoch hatte sich in der Kostenverteilung zwischen Gemeinden und Kanton keine wesentliche Veränderung ergeben. Der Kostenteiler von 35 % (Kanton) zu 65 % (Gemeinden) - bezogen auf alle Gemeinden insgesamt, nicht auf die Einzelgemeinde - soll deshalb beibehalten werden.

Das neue Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) soll das bestehende Sozialhilfegesetz (SHG) ablösen. Bisher behandelt und entscheidet die Gemeinde die Sozialhilfegesuche, die Kosten für ausländische Personen werden ihr jedoch vom Kanton vollständig zurückerstattet. Neu soll auch die finanzielle Verantwortung für ausländische Personen vollständig an die Gemeinde übergehen. Gemeinden mit überdurchschnittlich vielen und/oder überdurchschnittlich teuren in- oder ausländischen Unterstützungsbedürftigen sollen im Rahmen eines Lastenausgleichsystems entlastet werden.

Der Kanton Aargau beteiligt sich damit auch in Zukunft wie bisher mit 35 % an den Gesamtkosten der Sozialhilfe. Es ist vorgesehen, das neue SPG am 24. Oktober zur Beratung in den Grossen Rat zu bringen.

  • Staatskanzlei