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Massnahmen zur Sicherstellung genügender Asylunterkünfte

Die Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) bestätigt die Strategie des Regierungsrats und unterstützt die Schaffung von kantonalen Grossunterkünften.

Die Kommission GSW hat grossmehrheitlich den Massnahmen zur Sicherstellung genügender Asylunterkünfte zugestimmt.

Bis zur zweiten Lesung muss der Regierungsrat allerdings noch einige Prüfungsaufträge bearbeiten. So sollen die Zuständigkeiten von Kanton und Gemeinden verbindlicher geregelt werden und Ausnahmemöglichkeiten aufgezeigt werden. Eine knappe Mehrheit erwartet ein Entschädigungsmodell, das für Gemeinden, die eine Grossunterkunft beherbergen, einen finanziellen Anreiz schafft. Die Verwendung der Entschädigung soll eingeschränkt werden. Einstimmig wird eine zusätzliche Bestimmung verlangt, die eine verhältnismässige und wirtschaftliche Ersatzvornahme regelt, falls eine Gemeinde ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann oder will.

Grossmehrheitlich begrüsst wird, dass Asyl suchende Kinder und Jugendliche während den ersten Monaten ihres Aufenthalts in speziellen Einschulungsvorbereitungskursen auf den Übertritt in Regelklassen vorbereitet werden. Ein Antrag, dass renitente Asylsuchende zur Wahrung eines geordneten Betriebs in den kantonalen Unterkünften in eine geschlossene Unterkunft eingewiesen werden können, fand keine Mehrheit.

Die Kommission GSW beschliesst die Änderungen des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes mit vier Enthaltungen. Die Erarbeitung eines Standortkonzepts für die Bereitstellung der regional ausgewogen verteilten Asylunterkünfte wird unterstützt. Die Kommissionsmitglieder erwarten, dass die zuständigen kantonalen Behörden mit den Gemeinden die Verbundaufgabe bewältigen, ohne dass ein kantonaler Nutzungsplan ausgearbeitet werden muss.

Die Vorlage wird voraussichtlich anfangs Juni 2014 im Grossen Rat beraten.

  • Grosser Rat