Loyalitätsstreit beigelegt
:
Aussprache zwischen AKB und Regierung
Der Bankrat der Aargauischen Kantonalbank AKB und der Regierungsrat schauen nach vorn: Der Loyalitätsstreit wurde in einer Aussprache beigelegt.
In einem Communiqué warf der Regierungsrat am 7. April dem Bankrat und der Geschäftsleitung der AKB eine Verletzung der Loyalitäts- und Treuepflicht vor. Grund: die Kommunikation des Bankrates vom 22. März zur Frage der AKB-Rechtsformänderung.
Zur Loyalitätsfrage gibt es zwei Gutachten:
- ein Kurzgutachten des regierungsrätlichen Rechtsdienstes, welches eine Pflichtverletzung bejaht;
- ein im Auftrag der AKB von alt Ständerat René Rhinow, Professor für öffentliches Recht, erstelltes Gegengutachten, welches eine Pflichtverletzung verneint.
Am Montag, 17. Mai, trafen sich der Leitende Ausschuss des Bankrates und die AKB-Geschäftsleitung unter Bankratspräsident Wendolin Stutz und der Regierungsrat unter Landammann Roland Brogli, um die unterschiedlichen Auffassungen auszudiskutieren. Mit folgendem Ergebnis:
- Aus heutiger Sicht und in Kenntnis beider Gutachten würde der Regierungsrat den Vorwurf der Loyalitäts- und Treueverletzung nicht mehr erheben; er gilt als zurückgezogen. Der Regierungsrat anerkennt, dass der Bankrat aus Sorge um die AKB gehandelt hat.
- Es lag dem Bankrat fern, den Regierungsrat mit seinem Vorgehen bei der Neubeurteilung der Umwandlungs-Vorlage zu brüskieren. Er versteht, dass der Regierungsrat als Gesamtbehörde erwartet hätte, früher informiert zu werden.
- Bankrat und Regierungsrat werden im Interesse des Kantons und der AKB die Gespräche über die anstehenden Probleme weiterführen und die Zusammenarbeit verbessern.