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Lohnerhöhung für das Staatspersonal geplant :
Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat 16 Millionen

Das Staatspersonal soll nächstes Jahr mehr Lohn erhalten. Der Regierungsrat wird dem Grossen Rat mit dem Budget 2001 eine Erhöhung der Lohnsumme um 16,2 Millionen Franken beantragen.

Der Regierungsrat will die Lohnsumme beim Verwaltungs-, Anstalts- und Spitalpersonals insgesamt um 1.6 Prozent erhöhen. Davon sind 1.1 Prozent für generelle und individuelle Lohnerhöhungen vorgesehen und 0.5% für Anpassungen im Rahmen der neuen Lohnstruktur. Für die Lehrkräfte ist insgesamt eine Erhöhung von 1.1% der Lohnsumme geplant. Der Regierungsrat nimmt mit diesen Anträgen Rücksicht auf die Lohnentwicklung in der Wirtschaft und will gleichzeitig die nötigen Mittel für die Einführung der neuen Lohnstruktur bereitstellen.

Im Einzelnen soll das Verwaltungs-, Anstalts- und Spitalpersonal per 1. April 2001 eine generelle Lohnerhöhung von 0,6 Prozent erhalten. Dafür sind 3,5 Millionen Franken vorgesehen. Weitere 3 Millionen (0,5 Prozent der Lohnsumme) sind für leistungsabhängige einmalige Zulagen per 1. Januar 2001 bestimmt. Für strukturelle Lohnanpassungen im Rahmen des neuen Lohnsystems ab 1. April 2001 sind weitere 3 Millionen vorgesehen. Bei den Lehrkräften ist eine generelle Lohnerhöhung von 0,9 Prozent per 1. Januar 2001 sowie 0,2 Prozent für die Finanzierung des Alterssprungs vorgesehen. Die entstehende Differenz bei den Lohnanpassungen soll bei der Einführung des neuen Lohnsystems für die Lehrkräfte ausgeglichen werden.

Die vorgesehene Lohnsummenerhöhung ist nur dann möglich, wenn der Grosse Rat im Spätherbst den entsprechenden Budget-Anträgen des Regierungsrates zustimmt.

Die Bereitstellung der nötigen Mittel für die vorgesehenen Lohnanpassungen ist für den Kanton sehr schwierig, weil im Jahr 2001 die Auswirkungen der Steuergesetzrevision verkraftet werden müssen. Die Steuersenkungen für Familien und für die Wirtschaft bringen für den Kanton Mindereinnahmen von rund 80 Mio. Franken mit sich. Der momentane Wirtschaftsaufschwung und die Erhöhung der Vermögenssteuerwerte der Liegenschaften infolge der Allgemeinen Neuschätzung (Stufe 2) werden diese Mindereinnahmen voraussichtlich nur teilweise ausgleichen. Die entsprechenden Probleme für den Staatshaushalt werden sich wegen des Ausgleichs der kalten Progression im Jahr 2002 fortsetzen.

  • Staatskanzlei