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Leitfaden Gemeindezusammenarbeit :
Praxisorientiertes Handbuch für die Gemeinden

Die Aufgaben der Gemeinden werden zunehmend komplexer und die gestellten Ansprüche sind gestiegen. Ein "Leitfaden Gemeindezusammenarbeit" des Departementes des Innern will den Gemeinden Anregung und Hilfestellung geben, damit sie die Herausforderungen der Zeit gemeinsam annehmen.

Im Aargau ist die Zusammenarbeit unter Nachbargemeinden bereits ein traditionelles Instrument zur Bewältigung von grossen Aufgaben, beispielsweise in der Abwasserbeseitigung oder bei der Führung von Schulen. Die von den Gemeinden zu lösenden Aufgaben werden jedoch zunehmend anspruchsvoller und komplexer. Zudem wird es für die Gemeinden immer schwieriger, fachliche Allrounder zu finden, welche die Breite der Gemeindegeschäfte vom Sozial- oder Bauwesen über Wahlen und Abstimmungen bis hin zu den Steuerveranlagungen mit der notwendigen Professionalität beherrschen.

Der neu erschienene Leitfaden für die Gemeindezusammenarbeit gibt einen praxisorientierten Einblick in die neueren Zusammenarbeitsfelder. Anhand konkreter Aufgabenbereiche werden mögliche Vorgehensweisen und Beispiele von Zusammenarbeitsverträgen und Satzungen von Gemeindeverbänden wiedergegeben. Dabei will man nicht sachlich und juristisch ausgefeilte perfekte Muster präsentieren, sondern lebendige Lösungen, die individuell auf die Beteiligten zugeschnitten sind.

Die Ideensammlung soll dazu anregen, anstehende Probleme mit den Nachbarn gemeinsam anzugehen, von den Erfahrungen der angegebenen Beispiele zu profitieren und eigenständige, auf die örtlichen Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen zu entwickeln. Die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden muss und soll auch an der Kantons- oder Landesgrenze nicht Halt machen.

Der Leitfaden erscheint in der Form eines Ordners mit einer Loseblattsammlung im Umfang von rund 200 Seiten und wird jeder Gemeinde abgegeben. Zusätzliche Exemplare sind zum Preis von Fr. 75.-- bei der Gemeindeabteilung, Frey-Herosé-Str. 12, 5001 Aarau (Telefon 061/835 16 40) erhältlich. Voraussichtlich ab Ende Januar 2000 wird er auch über das Internetangebot des Kantons abrufbar sein (www.ag.ch/departemente/di/gemeindeabteilung.htm).

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