Ladenschlussrecht: Liberalisierung oder Aufhebung?
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Kommission lässt Vernehmlassung zu zwei Varianten durchführen
Die grossrätliche, nichtständige Kommission Nr. 11 "Ladenschlussgesetz" stellt der Parlamentarischen Initiative Füglistaller betreffend Änderung des Ladenschlusszeiten für Tankstellenshops den Vorschlag einer vollständigen Aufhebung des Ladenschlussgesetzes gegenüber. Sie unterbreitet nun die beiden Varianten dem Regierungsrat zur Stellungnahme und zur Durchführung der Vernehmlassung.
Grossrat Lieni Füglistaller, Rudolfstetten-Friedlisberg, hat am 28. Oktober 2003 eine Initiative für die Ausweitung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops an Werk- und Sonntagen bis 24 Uhr eingereicht. Am 4. November 2003 beschloss der Grosse Rat mit 121 zu 43 Stimmen, die Initiative vorläufig zu unterstützen.
Die zur Vorberatung der Initiative eingesetzte grossrätliche Kommission unter dem Vorsitz von Grossrat Kurt Emmenegger, Baden, hat an ihrer ersten Sitzung vom 5. März 2004 mehrheitlich Eintreten auf die Vorlage beschlossen. Sie hat zudem mehrheitlich entschieden, einen Gegenentwurf ausarbeiten zu lassen, der die ersatzlose Aufhebung des Ladenschlussgesetzes zum Inhalt hat. An ihrer zweiten Sitzung vom 2. April 2004 stimmte sie beiden Vorlagen im Sinne von Varianten mit 9 zu 5 Stimmen (Initiative) bzw. 10 zu 4 Stimmen (Aufhebung) zu.
Die beiden Varianten gehen nun gemäss Geschäftsreglement an den Regierungsrat zur Stellungnahme und zur Durchführung der Vernehmlassung. Nach Vorliegen der Vernehmlassungsresultate wird die Kommission Bericht und Antrag an den Grossen Rat stellen.
Die Kommissionsminderheit will an der bestehenden Regelung der Ladenöffnungszeiten festhalten und lehnt die Parlamentarische Initiative sowie die vollständige Aufhebung des Ladenschlussgesetzes ab.