Kostenteilung Kanton - Gemeinden 60% zu 40%
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Kommission stimmt der Verkehrsharmonisierung zu
Die grossrätliche Verkehrskommission stimmt der Teilrevision des Verkehrsgesetzes grundsätzlich zu, schlägt aber gegenüber dem Regierungsvorschlag eine andere Kostenteilung vor. Dadurch ergäbe sich für die Gemeinden eine moderatere Mehrbelastung.
Die Verkehrskommission des Grossen Rats unter dem Vorsitz von Dr. Beat Edelmann (CVP, Zurzach) hat Eintreten auf die Botschaft zur Teilrevision des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr (ÖVG) beschlossen. Sie begrüsst die mit der Gesetzes-revision angestrebten Ziele, insbesondere die Harmonisierung des Regional- und Agglomerations-verkehrs in Planung, Bestellung und Finanzierung. Mit der Vereinheitlichung ergibt sich unter den Gemeinden eine ausgewogenere finanzielle Belastung.
Die Regierung beantragt eine je hälftige Beteiligung von Kanton und Gemeinden an den Abgeltungen für den öffentlichen Verkehr, womit das Ziel, den Staatshaushalt um CHF 12 Mio. zu entlasten, erreicht werden könnte. Die Kommission beschloss hingegen, den Kanton mit 60 % und die Gemeinden mit 40 % zu beteiligen. Die Mehrbelastung der Gemeinden beträgt bei dieser Kostenteilung zirka CHF 4 Mio.
Das finanziell höhere Engagement der Gemeinden ist mit grösseren Kompetenzen verbunden. Die Verkehrskommission begrüsst die vorgeschlagene Lösung, wonach die Regionalplanungsverbände das Verkehrsangebot mitgestalten und koordinieren. Sowohl Gemeinden als auch Regionalplanungs-verbände können dem Kanton Anträge zur Angebotsbestellung überweisen, welche dieser angemessen zu berücksichtigen hat. Der Grosse Rat behandelt die Vorlage voraussichtlich in der zweiten Februarhälfte.