Kommission für weiterreichende Steuerentlastungen
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Kommissionsberatungen zur Steuergesetzrevision in erster Lesung abgeschlossen
Die Kommission für Volkswirtschaft und Abgaben (VWA) sieht im Rahmen der Teilrevision des Steuergesetzes Entlastungen von 235 Millionen Franken bei den Kantonssteuern vor. Der Regierungsrat beantragte 90 Millionen Franken. Im Gegensatz zum Regierungsantrag will eine Mehrheit der Kommission auch die juristischen Personen in die Revision einbeziehen.
Die grossrätliche Kommission VWA hat der Revision des Steuergesetzes in erster Lesung mit knapper Mehrheit zugestimmt. Vorausgegangen waren sechs Sitzungen mit intensiven Diskussionen und teilweise knappen Abstimmungsverhältnissen. Die Anträge der Kommission führen zu Entlastungen in der Höhe von rund 235 Millionen Franken bei den Kantonssteuern und 199 Millionen Franken bei den Gemeindesteuern. Davon betreffen in Bezug auf den Kanton rund 188 Millionen Franken die natürlichen und rund 47 Millionen Franken die juristischen Personen. Der Regierungsrat beantragte in seiner Vorlage Entlastungen in der Höhe von rund 90 Millionen Franken je für den Kanton und die Gemeinden.
Schwerpunkt der regierungsrätlichen Vorlage waren steuerliche Entlastungen für den Mittelstand und für Familien sowie der jährliche Ausgleich der kalten Progression. Die Kommission hat diese Anliegen positiv aufgenommen und unterstützt. In Bezug auf den Kinderabzug, die Einkommenssteuer und die Vermögenssteuer hat sich eine Kommissionsmehrheit für weiterreichende Entlastungen ausgesprochen als vom Regierungsrat beantragt. Darüber hinaus hat sie unter anderem eine Erhöhung des Versicherungs- und Sparzinsenabzugs beschlossen sowie eine Reduktion der Gewinnsteuer für die juristischen Personen. Des Weiteren soll der Kapitalsteuertarif auf 0,75 Promille festgelegt werden (geltendes Recht: 1,25 Promille).
Die Kommission hat die Frage einer etappierten Inkraftsetzung der Steuergesetzrevision eingehend diskutiert und den Regierungsrat damit beauftragt, diesbezüglich auf die zweite Lesung einen Vorschlag auszuarbeiten.
Der Grosse Rat wird die Teilrevision des Steuergesetzes voraussichtlich im November 2011 beraten.