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Kommission AVW beantragt Halbierung der Lohnerhöhung :
Grossratskommission will in aktueller Wirtschaftslage keine generellen Lohnerhöhungen

Die grossrätliche Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) beantragt, die geplante Lohnerhöhung von einem Prozent zu halbieren. In Anbetracht der aktuellen Wirtschaftssituation soll von einer generellen Lohnerhöhung abgesehen und lediglich den Leistungen entsprechend eine individuelle Lohnerhöhung gewährt werden.

Die Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) hat an ihrer Sitzung vom 22. Oktober 2009 unter der Leitung der AVW-Präsidentin Regina Lehmann-Wälchli den Aufgaben- und Finanzplan 20102013 mit Budget 2010 beraten. Die vorgesehene Lohnerhöhung von einem Prozent gab zu regen Diskussionen Anlass. Der Grosse Rat befindet lediglich über den Gesamtbetrag. Wie dieser Betrag auf die generelle und die individuelle Lohnerhöhung aufgeteilt wird, legt der Regierungsrat fest.

Im Gegensatz zum Staatspersonal bangen in der Privatwirtschaft viele um ihre Arbeitsstelle. Verschiedene Kommissionsmitglieder sind deshalb der Meinung, dass es angesichts der aktuellen Wirtschaftslage nicht angezeigt ist, dem Personal eine generelle Lohnerhöhung zuzusprechen. Der Antrag auf eine Nullrunde unterlag dem Antrag auf eine Halbierung der geplanten Lohnerhöhung aber klar. In der Schlussabstimmung obsiegte der Antrag, die Löhne um ein halbes Prozent zu erhöhen knapp gegenüber dem Antrag des Regierungsrats, die Löhne um ein ganzes Prozent zu erhöhen. Die Kommission AVW möchte mit der beantragten Lohnerhöhung von einem halben Prozent die individuelle Leistung des Personals abdecken.

Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) hat an ihrer Sitzung vom 12. November 2009 über den Antrag der Kommission AVW zu befinden. Am 1. Dezember 2009 entscheidet der Grosse Rat abschliessend über den AFP 20102013 mit Budget 2010 und somit auch über die Lohnfrage.

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