Kloster Fahr soll Teil der Gemeinde Würenlos werden
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Zeitgemässe Regelung für Aargauer Exklave
Das Gebiet des Klosters Fahr ist bis heute keiner Gemeinde zugeordnet. Eine zeitgemässe Gestaltung der Verhältnisse zwischen dem Kanton Aargau und dem Kloster Fahr kann nur erfolgen, wenn dieses Gebiet einer Gemeinde zugeordnet wird.
Das Kloster Fahr liegt in einer aargauischen Exklave im Kanton Zürich. Es ist dem Kloster Einsiedeln zugehörig.
Dem ursprünglichen Statut für das Kloster Fahr aus dem Jahre 1932 fehlt heute die Verfassungsgrundlage. Insbesondere muss nach geltender aargauischer Verfassung das zum Kanton gehörende Gebiet einer Gemeinde zugeordnet sein.
Diese Bestimmung ist für das Kloster Fahr nicht erfüllt. Zwar werden verschiedene Verwaltungsaufgaben von der Gemeinde Würenlos wahrgenommen. Politisch ist das Gebiet des Klosters jedoch nicht Teil dieser Gemeinde. Dieser Zustand soll nun korrigiert werden. Der Gemeinderat Würenlos unterstützt dies.
Auch zwischen dem Kloster Fahr und der zürcherischen Gemeinde Unterengstringen bestehen ausgezeichnete Beziehungen mit einer langen Tradition. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.