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Keine Verfahrensfehler :
Aufsichtsrechtliche Untersuchung des Baudepartements abgeschlossen

Die Verfahren im Zusammenhang mit dem Kiesabbau in Birr müssen nicht wiederholt werden. Dies ergab eine aufsichtsrechtliche Untersuchung des Baudepartements.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau hatte das Baudepartement um Abklärungen ersucht, ob im Zusammenhang mit den verschiedenen Verfahren betreffend Kiesabbau in Birr in der zweiten Hälfte der Neunzigerjahre Ausstandspflichten verletzt worden seien. Das Baudepartement konnte keine Verfahrensfehler feststellen, welche den Widerruf der mit dem Kiesabbau zusammenhängenden Entscheide und Bewilligungen erfordern.

Auch hat Reinhard Gloor als Mitglied des Grossen Rats und der Bau- und Planungskommission keine Ausstandspflicht verletzt, weil bei der Behandlung von Nutzungsplänen keine solche besteht.

Der Entscheid des Baudepartements wurde dem Gemeinderat, dem Gemeindeschreiber und der Staatsanwaltschaft zugestellt. Letztere wird nun zu prüfen haben, ob Straftatbestände vorliegen.

  • Staatskanzlei