Keine Décharge für Verwaltungsrat
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Generalversammlung der SAir-Group vom 25. April 2001
Der Regierungsrat des Kantons Aargau wird der Entlastung des Verwaltungsrates nicht zustimmen und sich für die Durchführung einer Sonderprüfung einsetzen.
Der Kanton Aargau besitzt 17'325 Aktien der SAirGroup mit einem heutigen Kurswert von rund 1.9 Mio. Fr. Diese Bestände stammen aus der Gründung der Swissair und Kapitalerhöhungen in den Jahren 1950 bis 1970.
An der Generalversammlung vom 25. April 2001 wird der Kanton gemäss Beschluss des Regierungsrates für seine Aktienbestände dem Verwaltungsrat die Décharge nicht erteilen. Davon ausgeschlossen ist einzig der amtierende Verwaltungsratpräsident Dr. Mario A. Corti. Weiter wird der Kanton Aargau dem Antrag zur Durchführung einer Sonderprüfung zustimmen.
Mit diesem Abstimmungsverhalten unterstützt der Regierungsrat die umfassende Klärung der offenen Fragen zum Sair-Group-Debakel. Weiter will er die Mitglieder des Verwaltungsrates mit Ausnahme des Verwaltungsratspräsidenten im Hinblick auf mögliche Verantwortlichkeitsklagen nicht entlasten.
Ähnliche Positionen vertreten auch der Bund und andere Kantonen wie Zürich, Genf und Waadt.