Keine aufschiebende Wirkung
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Peter Hägler soll vorläufig im Erziehungsrat bleiben
Das Büro des Grossen Rates beantragt dem Bundesgericht, das Gesuch des ALV um die Erteilung der aufschiebende Wirkung sei abzuweisen.
Das Büro befürwortet mit diesem Entscheid das weitere Verbleiben des gewählten Peter Hägler im Erziehungsrat, bis das Bundesgericht in der Hauptsache entschieden hat.
Der Aargauische Lehrerinnen- und Lehrerverband, alv, sowie weitere Beschwerdeführende wehren sich mit einer staatsrechtlichen Beschwerde dagegen, dass der Grosse Rat niemanden aus ihrem Zweiervorschlag, sondern eine dritte Person in den 11-köpfigen Erziehungsrat gewählt hat.